AKA Assekuranzkontor Aachen
Versicherungsvermittlung GmbH & Co.KG

Hausverwalter-Konzepte werden um Störerhaftung ergänzt


 



Da wir uns mit der Spezialisierung auf Hausverwalter sowie deren Haftung im Schadenfall täglich auseinandersetzen, gehen wir mit unseren neusten Angeboten auch bereits auf die aktuellste Gesetzgebung des BGHs ein: unsere Konzepte garantieren bis zu 2 MIO EUR pro Schadenfall im Bereich der "indirekten Verschuldenshaftung".




Diese Gefahr kann für die WEG, sowie Sie als Verwalter, im Schadenfall, äußerst hohe Kosten provozieren. Vor allem bei größeren Objekten, besteht stetig die Gefahr, dass durch einen Feuerschaden z. B., das Nachbarhaus, falls der Brandherd übergeht, mit betroffen wird Folge dessen. Ähnlich bei Ruß- oder Rauchentwicklung, wenn Verschmutzung an den Fassaden am Nachbarhaus entstehen. Die WEG kann hierfür, auch wenn diese nicht direkt der Verursacher ist, haftbar gemacht werden.


Eine gängige Haushaftpflicht leistet bekannterweise nur, wenn die Sorgfaltspflichten verletzt werden. Darüber hinaus, wie in o. g. Beispiel angeschnitten, schließen wir, bei der Thematik Haftung, die Lücke zwischen der direkten und indirekten Verschuldung, da durch die Ausbreitung eines Brandherdes auf das Nachbarshaus, wie gängig bekannt, keinerlei Verletzung der Sorgfaltspflicht zutrifft.






Mehr zu unseren Konzepten finden Sie im Bereich „Hausverwaltung“.


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